März 1996

960306

ENERGIE-CHRONIK


Gericht annulliert Bußgeldbescheide für Vorstände von Badenwerk und KWR

Das Badenwerk und sein Vorstandssprecher Gerhard Goll verstießen nicht gegen das Kartellrecht, als sie einem privaten Wasserkraftwerksbetreiber die Vergütung für den eingespeisten Strom kürzten, um eine gerichtliche Überprüfung des Stromeinspeisungsgesetzes erreichen zu können (siehe 950501). Zu dieser Feststellung gelangte das Oberlandesgericht Stuttgart. Es hob deshalb eine Mißbrauchsverfügung und einen persönlichen Bußgeldbescheid in Höhe von 20 000 Mark auf, die Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Dieter Spöri (SPD) im Mai vorigen Jahres gegen das Badenwerk und Goll erlassen hatte. Genauso verfuhr das Gericht im gleichgelagerten Fall der Kraftübertragungswerke Rheinfelden (KWR) und dessen Vorstandsmitglieds Hubert Peitz. In der Verhandlung hatte sich auch der Vertreter des Bundeskartellamts gegen die Landeskartellbehörde gestellt, indem er die Vorgehensweise des Wirtschaftsministers als "in Form und Inhalt fehlerhaft" bezeichnete (Stuttgarter Zeitung, 20.3.).

Spöri kündigte nach dem Urteil an, daß im Falle eines Siegs der SPD bei den bevorstehenden Landtagswahlen am 24.3. eine von ihm geführte Landesregierung alles unternehmen werde, um die "Blockade alternativer Stromerzeuger" zu beenden. Dabei seien auch personelle Konsequenzen im Vorstand des landeseigenen Badenwerks "unausweichlich". Goll konterte: "Ich bin mit Herrn Spöri einer Meinung, daß es nach der Landtagswahl zu personellen Konsequenzen kommen sollte. Ich sehe diese Notwendigkeit freilich nicht im Badenwerk, sondern im Wirtschaftsministerium." Inzwischen hat sich Golls Wunsch infolge des Wahlausgangs erledigt (Stuttgarter Zeitung, 21.3.).