Juni 2023

230602

ENERGIE-CHRONIK


EU will Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch bis 2030 auf 45 Prozent steigern

Die Europäische Union will den Anteil erneuerbarer Energiequellen an ihrem Gesamtenergieverbrauch bis 2030 auf 45 Prozent steigern. Am 16. Juni billigten die Mitgliedsstaaten eine entsprechende Einigung, die am 30. März von Vertretern des Rats und des Parlaments erzielt wurde. Der Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie muss jetzt noch das Parlament zustimmen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Bisher sieht die Richtlinie bis 2030 nur einen Anteil von 32 Prozent vor (181112). Das neue Ziel bedeutet eine Verdoppelung gegenüber dem 2021 erreichten Anteil von knapp 22 Prozent.

42,5 Prozentpunkte des Gesamtziels sind verbindlich, der Rest freiwillig

Von dem Gesamtziel, den Anteil der Erneuerbaren bis 2030 auf insgesamt 45 Prozent des gesamten Energieverbrauchs zu erhöhen, sind 42,5 Prozent wie bisher als verbindliche Leistung durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein "indikatives" (nicht verbindliches) Ziel von 2,5 Prozent, das durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht wird. Die Erreichung der verbindlichen Ziele soll wie bisher durch die "Governance"-Verordnung sichergestellt werden, die zusammen mit der Erneuerbaren-Richtlinie 2018 in Kraft trat (181112). Beispielsweise sind Vertragsverletzungsverfahren vorgesehen, falls sich bei einem Mitgliedsstaat abzeichnet, dass der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht ausreicht.

EU-Vorgaben untermauern die deutschen Ausbauziele für Windkraft- und Solaranlagen

"Ich bin sehr froh, dass der Rat sich heute hinter die Einigung vom 30. März gestellt hat", erklärte dazu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. "Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell wie bislang vorgesehen ausgebaut. Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen. Das bedeutet für uns: Unsere im letzten Jahr massiv erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie werden jetzt durch europäische Vorgaben untermauert. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten."

Verbindliche Erneuerbaren-Ziele auch für Wärme, Verkehr und Industrie

Laut Habeck ermöglicht die neugefasste Richtlinie darüber hinaus den Durchbruch der erneuerbaren Energien auch in anderen Bereichen als der Stromversorgung: Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend. Alleine in Deutschland muss beispielsweise bis 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen (rund 20-25 TWh). Damit die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.

Mit Atomstrom erzeugter Wasserstoff wird nicht auf die Ziele angerechnet

Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt: Genehmigungsprozess für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – auch die neugefaßte Erneuerbaren-Richtlinie (RED 3) rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.


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