August 2019

190802

ENERGIE-CHRONIK


Kommunalversorger verlangen "substanzielle" Auflagen für E.ON

Vier Wochen vor der für den 20. September angekündigten Entscheidung in Brüssel haben zehn deutsche Kommunalversorger an die EU-Kommission appelliert, die vom E.ON-Konzern beantragte Übernahme der RWE-Tochter Innogy nicht oder nur mit "substanziellen" Auflagen zu genehmigen. "Der freie und faire Wettbewerb wäre ebenso beschränkt wie die Wahlfreiheit und der Schutz der Verbraucher", warnen sie in einem "Gemeinsamen Standpunkt" zu dem Fusionsvorhaben (siehe PDF). Unterzeichner sind die Regionalversorger EAM, Entega und Teag, die großen Stadtwerke Aachen (Stawag), Dresden (EVD), Frankfurt (Mainova) und Leipzig sowie die kleineren kommunalen Versorger GGEW (Bensheim), Stadtwerke Schwäbisch Hall und Stadtwerke Schwerin.

Die kommunalen Versorger verweisen auf die erdrückende Marktmacht, die E.ON durch die Übernahme von Innogy erlangen würde. Allein in Deutschland würde sich der vorhandene Bestand von mehr als sechs Millionen Strom- und Gaskunden auf knapp 14 Millionen erhöhen. Als Netzbetreiber würde E.ON die deutschen Verbraucher zur Hälfte mit Strom und zu einem Fünftel mit Gas beliefern. Im europäischen Kernmarkt würde sich die Anzahl der E.ON-Kunden schlagartig von rund 31 auf 50 Millionen Kunden erhöhen.

Der geplante Zusammenschluss sei aus diesen und anderen Gründen in der angemeldeten Form nicht freigabefähig und müsse deshalb untersagt werden. Falls die Kommission dennoch eine Freigabe erwäge, bedürfe es eines ganzen Bündels von einschneidenden Maßnahmen, um die Marktmacht des Konzerns in wettbewerbsverträglichen Grenzen zu halten. So müsse E.ON im Vertriebsbereich die bundesweit agierenden Energieanbieter Eprimo und E-wie-einfach verkaufen, sämtliche Beteiligungen an Stadtwerken abgeben und den Strom unter nicht mehr als drei Marken anbieten dürfen. Im Netzbereich soll sich E.ON von soviel Strom- und Gasnetzgesellschaften trennen, dass die Marktmacht auf keiner Spannungsebene bzw. Druckstufe mehr als ein Drittel beträgt. Ähnliche Maßnahmen seien zur Abwehr einer beherrschenden Stellung im Messwesen beim Metering-Geschäft erforderlich.

 

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