August 2009

090802

ENERGIE-CHRONIK


"Weiterhin kein funktionsfähiger Wettbewerb bei Strom und Gas"

Auf den Märkten für Strom und Gas gibt es in Deutschland weiterhin keinen funktionsfähigen Wettbewerb. Zu dieser Einschätzung gelangt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten zur Situation auf dem Strom- und Gasmarkt, das sie am 4. August gemäß dem gesetzlichen Auftrag in § 62 Abs. 1 EnWG zum zweiten Mal vorlegte. Unter dem Titel "Strom und Gas 2009: Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb" beleuchtet das Gutachten auf 200 Seiten die Situation auf dem deutschen Energiemarkt und gibt Handlungsempfehlungen zu den Themenkomplexen allgemeine Energiepolitik, Großhandel, Regulierung der Netze, Engpaßmanagement, Regelenergie und Erdgasspeicher.

In vieler Hinsicht wirkt das Gutachten wie eine Fortschreibung des ersten Sondergutachtens vom November 2007, das denselben Tenor hatte (071102). Zum Beispiel wiederholt die Monopolkommission ihre Forderung nach Zusammenlegung der vier Strom-Regelzonen, nach Schaffung einer besonderen Marktaufsicht für den Börsenhandel (090803), nach Minimierung der Zahl der Marktgebiete für H- und L-Gas oder nach dem Recht auf Akteneinsicht bei der Bundesnetzagentur im Energiebereich. Zum Teil setzt sie aber auch neue Akzente. So hält sie die Verpflichtungszusagen von E.ON (081101) und RWE (090304), die von der EU-Kommission erzwungen wurden, für ordnungspolitisch äußerst bedenklich, da die EU-Kommission hier die Ahndung von Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht als Instrument benutzt habe, um "eigene politische Ziele durchzusetzen, die jenseits des begründeten Interesses an einer nachhaltigen Abstellung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen liegen". Kritisch sieht sie auch die Anwendung des neu eingeführten § 29 GWB (071104), auf dessen Grundlage das Bundeskartellamt rund dreißig Gasversorger zu Rückzahlungen an die Kunden zwang (081204), weil dieser Paragraph nicht an den eigentlichen Ursachen eines fehlenden Wettbewerbs im Energiesektor ansetze. Die Beibehaltung der umstrittenen Ölpreisbindung für Erdgas (040904, 000902) wird quasi als das kleinere Übel verteidigt, da deren Abschaffung "allein kein zielgerichtetes Instrumentarium" darstelle, um eine wettbewerbliche Preisbildung im Gassektor zu erreichen. Ein neuer Zungenschlag ist ferner, daß nun auch die Monopolkommission die These vertritt, der Handel mit CO2-Emissionsrechten habe die gesetzliche Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien durch das EEG überflüssig gemacht und sogar kontraproduktiv werden lassen (040304).

Erneuerbaren-Branche sieht "grotesken Widerspruch"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bezeichnete es als "grotesken Widerspruch", daß die Monopolkommission einerseits die Konzentration der Stromerzeugung bei vier großen Konzernen kritisiere und gleichzeitig das Erneuerbare-Energien-Gesetz beseitigen wolle, das zahllose mittelständische Stromerzeuger geschaffen habe. Dies könne keine Grundlage ernst zu nehmender Energiepolitik sein. Das EEG bleibe das wirksamste Instrument, um die Anbietervielfalt auf dem deutschen Strommarkt zu erhöhen. Die Behauptung, es sei durch den Emissionshandel überflüssig geworden, werde auch durch ständige Wiederholung nicht richtig. Zuletzt habe das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aufgezeigt, daß neben dem Emissionshandel ein technologiespezifisches Förderinstrument wie das EEG benötigt wird, um die volle Klimaschutzwirkung Erneuerbarer Energien zu entfalten (090308, 040305).

BDEW rühmt "Vielfalt" des deutschen Strommarkts

Im übrigen war das Echo bei Verbänden und Parteien aber positiv, wobei sich die Lobby aus dem Katalog der Vorschläge jeweils das herauspickte, was ihr besonders gefiel. So begrüßte der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) besonders die von der Monopolkommission gefordert Reduzierung der Gasmarktgebiete und Zusammenlegung der Stromregelzonen. Sogar der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fühlte sich durch das Gutachten darin bestätigt, "daß politisch verlässliche Rahmenbedingungen für den Energiemarkt in Deutschland notwendig sind". Auf den vernichtenden Befund, daß es in Deutschland auch elf Jahre nach der Liberalisierung des Energiemarktes noch immer keinen funktionsfähigen Wettbewerb bei Strom und Gas gibt, ging der Verband nicht bzw. nur indirekt ein, indem er die bestehenden Verhältnisse lobte: In Deutschland existiere mit rund 1.100 Stromunternehmen "eine Vielfalt, die auf dem europäischen Strommarkt ihresgleichen sucht". Das gelte auch für den Erzeugungsmarkt, auf dem rund 450 Unternehmen in Deutschland aktiv seien. Der deutsche Strommarkt sei damit "so stark umkämpft wie kein anderer in Europa".

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsaufsicht, zur Einrichtung einer Marktüberwachungsstelle und zur Zusammenlegung der Regelzonen. Zu ähnlichen Empfehlungen komme eine aktuelle Studie, die das Berliner InfraCOMP-Instituts im Auftrag des Bundesumweltministeriums angefertigt hat (090803).

Fünfköpfiges Gremium mit wechselnder Zusammensetzung und Kompetenz

Die Monopolkommission ist ein gesetzlich festgelegtes, ständiges Beratungsgremium der Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung sowie der Konzentrationsberichterstattung. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten auf die Dauer von vier Jahren berufen werden. Eine Wiederberufung ist möglich. Als Vorsitzender amtiert gegenwärtig der Volkswirt Justus Haucap von der Universität Düsseldorf (Mitglied seit 2006). Die anderen vier Mitglieder sind Peter-Michael Preusker (ehemals Mitglied des Vorstands der Veba Oel sowie der Deutschen BP, Mitglied seit 2004), Christiane zu Salm (Vorstand der Hubert Burda Media, Mitglied seit 2008), Angelika Westerwelle (Geschäftsführerin der RMG Regel- und Meßtechnik GmbH, Mitglied seit 2008) und Daniel Zimmer (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, Mitglied seit 2008). Wie diese Auflistung zeigt, dürfte bei einigen der Kommissionsmitglieder keine besondere Kompetenz auf dem Gebiet der Energiewirtschaft vorhanden sein, zumal das Bundeswirtschaftsministerium in letzter Zeit sehr eigenwillige Berufungen vorgenommen hat. Das ehrenamtlich tätige Fünfer-Kollektiv schreibt die umfangreichen Gutachten aber keineswegs allein. Es ist eher eine Art Lenkungsgremium für die Arbeit, die eine beim Bundeskartellamt angegliederte Geschäftstelle leistet. Dieser Stab umfaßt etwa ein Dutzend Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlicher oder juristischer Ausbildung. Die eigentliche Tätigkeit der Kommission besteht darin, den Vorlagen dieser sachverständigen Zuarbeiter eine bestimmte energiepolitische Akzentuierung zu verleihen.

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