Juli 2008

080710

ENERGIE-CHRONIK


Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber wird erhöht statt gesenkt

Die Bundesnetzagentur hat ihre Pläne zur Senkung der Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber drastisch korrigiert: Es bleibt zwar bei der Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Zinssätze für Strom- und Gasnetze. Anstatt die höheren Sätze für Gasnetze auf das für Stromnetze geltende Niveau zu senken, wird nun jedoch den Stromnetzbetreibern eine deutliche Anhebung ihrer Eigenkapitalverzinsung gewährt, die etwa der bisherigen Regelung für Gasnetzbetreiber entspricht:

  ab 1.1.2009 bisher geplant alte Regelung
Neue Stromnetze 9,29 % 7,82 % 7,91 %
Alte Stromnetze 7,56 % 6,37 % 6,5 %
Neue Gasnetze 9,29 % 7,82 % 9,21 %
Alte Gasnetze 7,56 % 6,37 % 7,8 %

Im Vergleich mit der bisher geplanten Regelung bedeutet dies, daß den Netzbetreibern ab 1. Januar 2009, wenn die erste Phase der sogenannten Anreizregulierung beginnt, jährlich Mehrerlöse von 270 bis 300 Millionen Euro jährlich zugestanden werden.

Netzbetreiber profitieren von "Schonwirkungen" der Anreizregulierungsverordnung

"Wir haben uns diesen Schritt nicht leicht gemacht, sondern gründlich und ausführlich analysiert", begründete der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am 7. Juli die Kehrtwendung seiner Behörde im Zuge des Anhörungsverfahrens, in dem sowohl die vier Energiekonzerne als auch die Stadtwerke eine höhere Verzinsung verlangt hatten. Daß die Eigenkapitalverzinsung so hoch ausfiel, sei vor allem auf zwei Paragraphen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zurückzuführen, die deutlich zum Vorteil der Netzbetreiber gefaßt seien: Der eine sei § 12 ARegV, der bei der Durchführung von Effizienzvergleichen die Bestabrechnung vorschreibt und "etwas zu viel von der intendierten Schonwirkung entfaltet". Ferner könnten die Netzbetreiber von § 11 ARegV profitieren, der einen ganzen Katalog von "dauerhaft nicht beeinflußbaren Kostenanteilen" aufführt, die von den Gesamtkosten abgezogen werden. Am Ende hätten sowohl die Rechtslage als auch ökonomische Argumente den Ausschlag zugunsten der Netzbetreiber gegeben.

Kurth räumte ein, daß sich damit die Gangart der beabsichtigten Effizienzsteigerung deutlich verlangsamt habe: "Als wir unser Konzept der Anreizregulierung entwickelt haben, wollten wir ein ehrgeiziges Fitnessprogramm für die Netzbetreiber auflegen. Inzwischen sind wir eher beim 'Nordic Walking' als beim 'forcierten Jogging' gelandet."

Für Vereinheitlichung der vier Regelzonen unter dem Dach einer Netz AG

Der Präsident der Bundesnetzagentur plädierte bei dieser Gelegenheit für die Zusammenlegung der vier deutschen Übertragungsnetze im Rahmen einer Netz AG. Dies würde den Stromhandel erleichtern und Regelenergie sparen helfen. Allerdings seien zuvor noch viele technische, rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. Deshalb könne auch ein schrittweises Vorgehen in Betracht gezogen werden, indem die vier Transportnetzbetreiber zunächst nur eine einheitliche Regelzone bilden.

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